Materialkosten abrechnen: Aufschlag, Dokumentation und die häufigsten Fehler

Von Markus Kober · Aktualisiert: 17. August 2026 · Lesezeit: ca. 8 Minuten
Materialkosten abrechnen: Lieferschein, Materialkiste und Preisschild mit Aufschlag
Das Wichtigste in Kürze

Warum ein Materialaufschlag völlig in Ordnung ist

„Der hat mir für die Armatur 180 Euro berechnet, im Baumarkt kostet die 120!" – dieser Satz fällt in jedem Betrieb mal. Die Antwort darauf ist einfach: Du verkaufst nicht nur ein Bauteil, du erbringst eine Beschaffungsleistung. Und die kostet Geld:

Ein Gesetz, das die Höhe eines Materialaufschlags begrenzt, gibt es nicht. Im Privatkundengeschäft musst du auch weder deinen Einkaufspreis noch die Höhe des Aufschlags offenlegen – geschuldet ist der vereinbarte bzw. übliche Preis für die Leistung. Nur wenn ihr ausdrücklich eine Abrechnung nach Selbstkosten oder „Material zum Einkaufspreis plus X %" vereinbart habt, bist du an diese Vereinbarung gebunden – dann musst du die Belege auch offenlegen.

Wie hoch sollte der Aufschlag sein?

Die Praxiswerte streuen stark, weil sie stark vom Gewerk und vom Warenwert abhängen. Die Logik dahinter ist aber immer gleich: Je kleiner der Warenwert, desto höher muss der Prozentsatz sein – denn der Aufwand für Bestellung, Abholung und Lagerung ist bei einer Packung Dübel fast derselbe wie bei einem Heizkessel.

MaterialgruppeTypischer AufschlagWarum
Kleinteile (Schrauben, Dübel, Dichtungen)hoch, oft dreistelligBestell- und Handling-Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Warenwert
Standardmaterial (Kabel, Rohre, Fittings)mittlerer zweistelliger BereichLagerhaltung, Verschnitt, regelmäßiger Umschlag
Hochpreisige Einzelteile (Kessel, Fenster, Geräte)niedriger zweistelliger Bereichhoher Warenwert, Kunde kennt oft den Marktpreis

Wichtiger als jeder Richtwert aus dem Internet ist: Rechne mit deinen eigenen Zahlen. Nimm aus der letzten Jahresauswertung deine Materialgemeinkosten (Lager, Transport, Schwund, Beschaffungszeit) und setze sie ins Verhältnis zum Materialeinsatz – das ist dein Materialgemeinkosten-Zuschlag. Erst darauf kommt der Gewinnanteil.

Aufschlag ≠ Marge – der teuerste Rechenfehler

Der Aufschlag bezieht sich auf den Einkaufspreis, die Marge auf den Verkaufspreis:

Wer 30 % Marge braucht, muss also rund 43 % aufschlagen. Und ein zweiter Punkt aus der Praxis: Bei einem 10-Prozent-Aufschlag reichen zwei beschädigte Teile pro Auftrag, um den gesamten Materialgewinn aufzufressen. Aufschlag ist eben nicht nur Gewinn, sondern zuerst einmal Risikodeckung.

Material sauber dokumentieren – sonst diskutierst du

Bei Pauschal- und Einheitspreisverträgen steckt das Material im Preis; da musst du nichts einzeln nachweisen. Kritisch wird es überall dort, wo nach Aufwand abgerechnet wird – Regie- bzw. Stundenlohnarbeiten, Nachträge, Reparaturaufträge ohne feste Summe.

Und der steuerliche Teil: Eingangsrechnungen für Material sind Buchungsbelege. Sie müssen nach GoBD unveränderbar und auffindbar archiviert werden – seit 2025 für 8 Jahre (vorher 10, geändert durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz).

Material erfassen, wo es anfällt – auf der Baustelle

In Handwerker Pro buchst du Material direkt aufs Projekt, fotografierst den Lieferschein dazu und siehst jederzeit, was ein Auftrag bisher gekostet hat. Die Rechnung entsteht daraus automatisch.

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Wenn das Material teurer wird als kalkuliert

Der unangenehme Grundsatz zuerst: Verändern sich die Einkaufspreise nach Vertragsschluss, trägt in aller Regel dein Betrieb das Kalkulationsrisiko. Ein vereinbarter Preis bleibt ein vereinbarter Preis, auch wenn der Großhändler drei Wochen später 15 % mehr will. Auf § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) kommst du praktisch nicht mehr durch – seit den Preissprüngen der letzten Jahre gelten Materialpreisschwankungen als absehbar.

Was du stattdessen tun kannst:

Sonderfall Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich unverbindlich – die Rechnung darf höher ausfallen. Aber: Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, musst du das dem Kunden unverzüglich anzeigen (§ 650 Abs. 2 BGB). Nicht mit der Schlussrechnung, sondern sobald du es absehen kannst. Der Kunde darf dann kündigen und schuldet nur die bereits erbrachten Leistungen. Verschweigst du die Überschreitung, machst du dich schadensersatzpflichtig.

Was „wesentlich" heißt, ist Einzelfall: In der Rechtsprechung gilt eine Größenordnung von etwa 10 bis 20 % noch als unwesentlich (so etwa LG Coburg, Az. 12 O 81/09), in Ausnahmefällen bis 25 %. Je einfacher das Vorhaben zu überblicken war und je größer der absolute Betrag, desto niedriger liegt die Grenze. Praxis-Tipp: Kündige die Mehrkosten schriftlich an und lass dir die Kenntnisnahme bestätigen – eine kurze Nachricht mit Foto und Betrag reicht.

Material auf der Rechnung: Was rein muss

Für die Rechnung selbst gelten die Pflichtangaben nach § 14 UStG – insbesondere Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände. „Material laut Aufstellung" ohne Aufstellung ist zu unbestimmt und gefährdet beim Geschäftskunden den Vorsteuerabzug.

Der wichtigste Punkt für Privatkunden: Trenne Lohn und Material auf der Rechnung. Nach § 35a EStG können Kunden nur den Arbeitslohn (inklusive Fahrt- und Maschinenkosten) steuerlich absetzen – 20 % der Aufwendungen, maximal 1.200 € im Jahr bei Handwerkerleistungen. Materialkosten sind nicht begünstigt. Steht auf der Rechnung nur eine Gesamtsumme, geht dem Kunden der Steuervorteil verloren – und du bekommst die Rechnung zurück. Zwei Zeilen mehr ersparen dir diese Diskussion. Und: Für die Steuerermäßigung muss der Kunde unbar zahlen, Barzahlung zählt nicht.

Die häufigsten Fehler bei der Materialabrechnung

  1. Ein Pauschalaufschlag für alles. 15 % auf Schrauben decken nicht einmal die Zeit für die Bestellung.
  2. Einkaufspreise nie nachgepflegt. Wer mit Preisen von vorletztem Jahr kalkuliert, verschenkt bei jedem Auftrag Geld.
  3. Skonto nicht genutzt oder nicht weitergerechnet. 2 % Skonto auf 50.000 € Materialeinkauf sind 1.000 € Gewinn pro Jahr – geschenkt.
  4. Kleinmaterial gar nicht abgerechnet. Dichtungen, Silikon, Schleifpapier: einzeln lächerlich, übers Jahr vierstellig.
  5. Belege erst beim Rechnungschreiben suchen. Was vier Wochen später keiner mehr zuordnen kann, wird nicht abgerechnet.
  6. Lohn und Material nicht getrennt ausgewiesen – siehe § 35a EStG oben.
  7. Mehrkosten zu spät gemeldet. Der teuerste Fehler von allen, weil er dich den Anspruch kosten kann.

Häufige Fragen

Muss ich dem Kunden meinen Einkaufspreis nennen?
Nein. Geschuldet ist der vereinbarte Preis für deine Leistung, nicht eine Offenlegung deiner Kalkulation. Etwas anderes gilt nur, wenn ihr ausdrücklich eine Abrechnung nach Selbstkosten oder „Einkauf plus X Prozent" vereinbart habt – dann musst du die Belege vorlegen.
Wie hoch darf der Materialaufschlag maximal sein?
Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Die Grenze liegt praktisch dort, wo der Gesamtpreis so weit über dem Üblichen liegt, dass er angreifbar wird (Stichwort Wucher/Sittenwidrigkeit) – das setzt ein auffälliges Missverhältnis voraus und ist bei normalen Handwerkeraufschlägen kein Thema.
Der Großhändler hat die Preise nach der Auftragserteilung erhöht. Kann ich nachfordern?
Ohne vereinbarte Preisgleitklausel in aller Regel nicht – das Kalkulationsrisiko liegt bei dir. Deshalb: kurze Bindefristen im Angebot, Preisgleitklausel bei langen Bauzeiten, und Material für Großaufträge früh bestellen.
Muss ich Lohn und Material auf der Rechnung trennen?
Umsatzsteuerlich nicht zwingend, praktisch aber immer sinnvoll: Privatkunden können nach § 35a EStG nur den Lohnanteil absetzen (20 %, maximal 1.200 € pro Jahr). Ohne getrennten Ausweis verlieren sie den Vorteil – und schicken dir die Rechnung zurück.
Wie lange muss ich Lieferscheine und Materialrechnungen aufbewahren?
Eingangsrechnungen sind Buchungsbelege und seit 2025 acht Jahre aufzubewahren. Lieferscheine, die als Buchungsbeleg dienen, ebenfalls. Digital archiviert müssen sie nach GoBD unveränderbar und auffindbar sein.
MK

Markus Kober ist Gründer von Handwerker Pro und entwickelt die App gemeinsam mit Handwerksbetrieben aus der Praxis. Sein Ziel: Bürokratie für Handwerker so klein wie möglich machen – Zeiterfassung, Dokumentation und Rechnung in einer App.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Ob eine Preisgleitklausel wirksam ist, ab wann eine Überschreitung „wesentlich" ist und wie Material steuerlich zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab – kläre das mit deinem Rechtsanwalt oder Steuerberater.